Elternrente - Kindererziehungszeiten berücksichtigt?
Kindererziehungszeiten – Booster für die Rente!Kindererziehungszeiten gehören in der gesetzlichen Rentenversicherung zu den Pflichtbeitragszeiten. Für die ersten drei Jahre der Kindererziehung werden pauschale Beiträge aus Bundesmitteln an die gesetzliche Rentenversicherung …

