Zurück zur Übersicht 27. April 2022

Tarifautonomie darf durch staatliche Eingriffe nicht weiter gefährdet werden

NORDMETALL-Video gegen gesetzlich verordnete Mindestlohnerhöhung

„Die von der Politik angeordnete Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro an der Mindestlohnkommission vorbei lehnen wir als verfassungswidrigen Eingriff in die Tarifautonomie ab“, erklärt Dr. Nico Fic kinger, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände NORDMETALL und AGV NORD. Morgen findet die erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung im Deutschen Bundestag statt.

„Damit wird die Arbeit von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften entwertet und die Tarifbindung auf nachhaltige Weise beschädigt“, so Fic kinger weiter. Das Ergebnis werde nicht ein Mehr, sondern ein Weniger an sozialpartnerschaftlicher Tarifbindung sein, befürchtet der Arbeitgebervertreter. „Welcher Arbeitnehmer, welche Arbeitnehmerin will sich noch in einer Gewerkschaft organisieren, welche Unternehmerin und welcher Unternehmer wird sich noch in einem Arbeitgeberverband für Tarifverhandlungen engagieren, wenn der Staat diese Ergebnisse ignoriert und eigenmächtig und ohne Rücksicht auf die Marktsituation die Löhne festsetzt?“, fragt Fic kinger. Es sei ureigenste Aufgabe der Unternehmerinnen und Unternehmer, für die Höhe der Löhne die Produktivität der Beschäftigten und die am Markt erzielbaren Preise im Blick zu behalten.

„Wenn die Politik mit diesem Gesetz behauptet, existenzsichernde Löhne garantieren zu wollen, dann hat sie die elementare Funktionsweise unseres Sozialstaats nicht verstanden. Wo der Lohn allein nicht zu einem auskömmlichen Leben reicht, ist es Aufgabe der Sozialpolitik, nicht der Wirtschaft, durch Sozialleistungen und Umverteilung ein Mindesteinkommen zu garantieren“, so der Arbeitgebervertreter.

Illustriert haben NORDMETALL und AGV NORD ihre Position in Form eines kurzen Trickfilms – abrufbar auf der Verbändewebsite meinarbeitgeberverband.de.



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