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Fachkräfteeinwanderung: Behörden müssen bei Zuwanderung Tempo machen

Die norddeutschen Metall- und Elektroarbeitgeber:innen begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung, jedes Jahr bis zu 65.000 Erwerbstätige mehr aus Drittstaaten nach Deutschland zu holen. Fraglich sei aber, ob dieses Ziel tatsächlich mit dem Gesetzentwurf zur Fachkräfteeinwanderung erreicht werden könne, über den die Ampel-Koalition an diesem Mittwoch beraten hat. „Knackpunkt ist und bleibt die Umsetzung durch die Verwaltungen und andere staatliche Einrichtungen“, sagt Dr. Nico Fickinger, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände NORDMETALL und AGV NORD. „Wenn Wartezeiten auf Behördentermine im In- und Ausland nicht deutlich verkürzt und Verwaltungsprozesse nicht spürbar beschleunigt werden, werden auch neue Rechtsvorschriften kaum zu mehr Fachkräfteeinwanderung führen. Deutschland muss im internationalen Wettbewerb um die guten Köpfe endlich durchstarten.“

Um die in Deutschland drohende Fachkräftelücke zu schließen, benötige Deutschland nach Einschätzung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung pro Jahr einen Zuzug von bis zu 350.000 Arbeitskräften aus Drittstaaten. „Die geplante Gesetzesänderung ist also nur ein erster Schritt“, betont Fickinger. „Die praktische Umsetzung muss den Unternehmen Planungssicherheit geben. Dazu zählen reibungslose, effiziente und transparente Abläufe.“ Gelingen könne Einwanderung, wenn die Unternehmen durch zentrale Ausländerbehörden unterstützt würden; mit dem Hamburg Welcome Center etwa hätten die Firmen gute Erfahrungen gemacht.

Der Arbeitgebervertreter begrüßt die Regelung, dass Fachkräfte mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung künftig in jedem nicht-reglementierten Beruf arbeiten dürfen. Für den Erfolg der geplanten Chancenkarte sei jedoch erforderlich, dass bei erfolgreicher Arbeitsplatzsuche der unkomplizierte Übergang in gesicherte Aufenthaltstitel gewährleistet ist. Weiterhin sei die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Unternehmen und Zuwanderer entscheidend, etwa beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA). „Zudem sollten Asyl- und Verfahren zur Erwerbsmigration klar voneinander getrennt werden“, fordert Fickinger. Positiv bewertet der Verbandsvertreter, dass Qualifikationen dank einer Anerkennungspartnerschaft zwischen Arbeitgeber und Fachkraft nicht mehr zwingend vor der Einreise anerkannt werden müssen.

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