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Neues Gesetz schafft Teilhabe für Langzeitarbeitslose am Arbeitsmarkt
Wilhelmshaven – Am vergangenen Montag informierten sich rund 40 Arbeitgeber auf Einladung des Jobcenters Wilhelmshaven und des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbands Jade (AWV) in den Räumlichkeiten des Jobcenters Wilhelmshaven über das am 1.1.2019 in Kraft getretene neue Teilhabechancengesetz.
Nach der Begrüßung durch Thomas Hein, Geschäftsführer des Jobcenters Wilhelmshaven und Henning Wessels, Arbeitsmarktreferent des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbands Jade, stellten Jörg Homann und Olaf Schleicher vom Jobcenter Wilhelmshaven den anwesenden Arbeitgebern das neue Teilhabechancengesetz vor und erläuterten welche Möglichkeiten und Förderungen das neue Gesetz den Arbeitgebern bietet, wenn sie langzeitarbeitslosen Personen einen Arbeitsplatz im Unternehmen anbieten.
Denn trotz guter Arbeitsmarktlage gelingt es langzeitarbeitslosen Personen kaum einen Arbeitsplatz zu bekommen, viele dieser Menschen aber wollen gerne wieder arbeiten. Sie sind motiviert und zeigen Engagement, wenn sie die Chance erhalten, wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können. „Wir hoffen, dass mit dem neuen Gesetz und den Förderungen Arbeitgeber langzeitarbeitslosen Personen neue Beschäftigungsperspektiven geben, denn es lohnt sich für beide Seiten.“, so Thomas Hein vom Jobcenter Wilhelmshaven.
„Dieses neue Regelinstrument zur sozialen Teilhabe ist ein Paradigmenwechsel in der Politik zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Es ermöglicht geförderte Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und schafft neue Teilhabe- und Beschäftigungschancen für Langzeitarbeitslose“, so Henning Wessels Arbeitsmarktreferent vom AWV. Die Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahren bei der Einstellung von arbeitsmarktfernen Personen, sowie die Übernahme von Weiterbildungskosten schaffen ganz neue Chancen für Arbeitgeber und –nehmer.
Wenn Sie als Arbeitgeber langzeitarbeitslosen Menschen eine Beschäftigungsmöglichkeit zur Verfügung stellen, kann dies mit bis zu 100 Prozent gefördert werden. Darüber hinaus können Weiterbildungskosten und ein beschäftigungsbegleitendes Coaching gefördert werden.