So geht mobil in der VEJ-Region!
Es gibt tolle Neuigkeiten: die Verkehrsregion Ems-Jade (VEJ) befindet sich mitten im Wandel zum Umwelt- und Mobilitätsverbund.Seit 1997 setzt sich die VEJ für den kontinuierlichen Ausbau des ÖPNV-Angebots ein. Fest …
Referent:in: Wencke Janz, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Datum: 14. April 2026-16. April 2026
Uhrzeit: 10:00-11:30
Preis: 150,00€ (Mitgliedsfirmen erhalten 15% Rabatt)
Ansprechpartner:in: Gabriele Vogelsang, Kathleen Doyen
Arbeitnehmer:innen haben einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das Bundesurlaubsgesetz (BurIG) bildet für den Urlaubsanspruch den gesetzlichen Rahmen und regelt den Mindesturlaub. In vielen Unternehmen wird Zusatzurlaub über Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder einzelne Arbeitsverträge bestimmt. Sie müssen mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut sein, um Ihr Unternehmen rechtlich zu schützen. Das Seminar vermittelt Ihnen, wie Sie den Urlaubsanspruch Ihrer Mitarbeiter rechtssicher festsetzen. Sie erwerben auf Grundlage des EuGH und BAG alle nötigen Kenntnisse im Urlaubsrecht.
Inhalte des Seminars:
• Aktuelle Entwicklung des Urlaubsrechts
• Informationsobliegenheiten des Arbeitgebers nach den Entscheidungen des BAG (vom 20.12.2022)
• Berechnung des Urlaubsentgelts
• Verfall von Urlaub bei Krankheit und Erwerbsminderung
• Zusatzurlaub schwerbehinderter Arbeitnehmer
• Urlaubsabgeltung
• Urlaub und Kurzarbeit
• Sonstiges zum Urlaub
Dieses Seminar findet am 14. und 16. April jeweils in der Zeit von 10.00 – 11.30 Uhr Online via MS Teams statt – den Zugangslink bekommen Sie vorab zugesendet.
Online Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.
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