Zurück zur Übersicht

Verjährung von Urlaub und Urlaubsabgeltungsansprüchen

Beschäftigungsgebende haben dem Arbeitnehmenden tatsächlich in die Lage zu versetzen, seinen Jahresurlaub zu nehmen. Ohne dass der Beschäftigungsgebende dieser Mitwirkungsobliegenheit nicht nachkommt, verfällt der Anspruch des Arbeitnehmenden auf bezahlten Jahresurlaub nicht. Dies hat der EuGH am 06.11.2018 entschieden. Die Frage, ob der Urlaubsanspruch der Verjährung unterliegt, war bislang offen. Hierzu hat nun das BAG in seiner Entscheidung vom 20.12.2022 – 9 AZR 266/22 – entschieden, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch der gesetzlichen Verjährung unterliegt. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem arbeitgeberseitig eine Belehrung über den konkreten Urlaubsanspruch erfolgt ist und arbeitnehmerseitig der Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen worden ist. In der Konsequenz beginnt die Verjährungsfrist während des bestehenden Arbeitsverhältnisses, bei fehlender Mitwirkungsob­liegenheit des Beschäftigungsgebenden die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Urlaub – ggf. für mehrere Jahre – nicht zu laufen, so dass eine automatische Verjährung von nicht genommenem Urlaub dann nicht erfolgt.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wandelt sich der Urlaubsanspruch in einen Urlaubsabgeltungsanspruch um.

Versäumt der Beschäftigungsgebende seiner Mitwirkungsobliegenheit nachzukommen, können sich nicht verfallene bzw. nicht verjährte Urlaubsansprüche mit unter erheblichen Urlaubsabgeltungsansprüchen summieren. Dieser Urlaubsabgeltungs­anspruch unterliegt, so hat dies das BAG in einer weiteren Entscheidung (BAG, Urteil vom 31.01.2023 – 9 AZR 456/20) klargestellt, dass der finanzielle Abgeltungsan­spruch für nicht genommenen Urlaub nach Ende eines Arbeitsverhältnisses innerhalb einer Frist von drei Jahren verjährt. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Im Gegensatz zu dem Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kommt es hinsichtlich der Verjährung hinsichtlich des Urlaubsab­geltungs­an­spruchs nicht auf die Mitwirkungsobliegenheit des Beschäftigungsgebenden an. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bildet eine zeitliche Zäsur. Anders als der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub dient der finanzielle Abgeltungs­anspruch nicht der Erholung und damit der Gesundheit des Arbeitnehmenden, sondern ist ausgerichtet auf einen finanziellen Ausgleich.

Praxistipp:
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des BAG zur Verjährung von Urlaubsan­sprüchen ist es umso wichtiger, dass Beschäftigungsgebende ihre Arbeitnehmenden zeitig und kontinuierlich über die Anzahl der Urlaubstage unterrichten, sie auffordern, den Urlaub rechtzeitig zu nehmen und auf den möglichen Verfall des Urlaubs hinweisen. In diesem Zusammenhang ist auch der § 17 b EEG zu erwähnen, nach dem Beschäftigungsgebenden den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 kürzen kann. Die Erklärung kann jedoch nur bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Versäumt der Beschäftigungsgebende, diese Erklärung abzugeben, so können zum Teil erhebliche finanzielle Abgeltungsansprüche für den Arbeitnehmenden entstehen. Die Urlaubsabgeltungsansprüche unterliegen als reine finanzielle Ansprüche neben der Verjährung auch Ausschlussfristen aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

AWV Blog-Thumbnail Platzhalter (Logo)

Aktuelle News.

Verjährung von Urlaub und Urlaubsabgeltungsansprüchen

Beschäftigungsgebende haben dem Arbeitnehmenden tatsächlich in die Lage zu versetzen, seinen Jahresurlaub zu nehmen. Ohne dass der Beschäftigungsgebende dieser Mitwirkungsobliegenheit nicht nachkommt, verfällt der Anspruch des Arbeitnehmenden auf bezahlten Jahresurlaub …

Weiterlesen

Bewerbungszeitraum für Hans-Bretschneider-Preis gestartet

AWV Jade sucht leistungsstarke oder engagierte Auszubildende aus der Jadewirtschaftsregion Nach einer längeren Unterbrechung ist der Hans-Bretschneider-Preis wieder zurück und geht in diesem Frühjahr in eine neue Ausschreibungsrunde. Mit dem …

Weiterlesen

Sie sind gefragt: Diesjährige Befragung der AWV-Mitgliedsunternehmen

Wirtschaftsumfrage Frühjahr 2023 Auch in diesem Frühjahr erkundigen wir uns mit unserer Wirtschaftsumfrage 2023 bei unseren Mitgliedsunternehmen nach gegenwärtigen Daten, Fakten und Erwartungen. Neben aktuellen Themen befasst sich die diesjährige …

Weiterlesen

Internationaler Frauentag: Frauen in der M+E-Industrie immer stärker vertreten

Zum internationalen Frauentag am 08. März haben die Arbeitgeber in der norddeutschen Metall- und Elektroindustrie ermittelt, wie groß der Anteil der Frauen in früher klassisch männlichen Berufen ist. „Seit Jahren …

Weiterlesen

Führen in Zeiten der Unvorhersehbarkeit

Aufbruchstimmung statt lähmender Zukunftsangst: die neuen Erfolgsfaktoren gelingender Führung Inflation, sinkende Kaufkraft, Fachkräftemangel, Lieferengpässe, Krieg: Selten war die Wirtschaft so krisengeschüttelt wie jetzt. Der Druck steigt drastisch. Wie ist gesundes …

Weiterlesen

Azubi-Wettbewerb „TeamWerke“

„TeamWerke“ heißt der Wettbewerb, den die Stiftung der Metallindustrie im Nord-Westen (SMNW) in diesem Jahr für Auszubildende erstmals ausschreibt. Auszubildende können in Teams in einem Videoprojekt ihren Ausbildungsberuf und ihre …

Weiterlesen

In den Osterferien Berufe und Unternehmen kennenlernen

Schirmherr Olaf Lies unterstützt dieses moderne Format der Berufsorientierung Mit wenigen Klicks zum Praktikumsplatz! Die JadeBay GmbH bietet nach dem letztjährigen Erfolg in der Wesermarsch die Praktikumswoche nun auch in …

Weiterlesen

Einfluss klimaneutraler Energieerzeugung auf regionale Energieflüsse

Jade Hochschule, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt und Landkreis Wesermarsch kooperieren für Forschungsprojekt Zum 1. März startet das neue Projekt „Regionale Strategische Energieplanung“ (ReStEP) als Kooperationsprojekt zwischen der Jade …

Weiterlesen

Kulturelles Kleinod auf Schloss Gödens

Kulturstiftung und Freundeskreis ermöglichen gemeinsam einen besonderen Konzertgenuss „… horch! Von fern ein leiser Harfenton…“ Diese Zeile aus dem berühmtesten Frühlingsgedicht (unklarer Herkunft) mag den Teilnehmer:innen an dem Konzert auf …

Weiterlesen

Die eigenen Finanzen in die Hand nehmen

Junge Wirtschaftsrunde trifft sich zum Thema Geldanlage in der LzO Januar bis Februar ist der perfekte Zeitraum, um Pläne für das bevorstehende Jahr zu schmieden. Doch anstatt der üblichen Vorsätze …

Weiterlesen

Zum Newsroom