Zurück zur Übersicht

Aktualisierung der Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zum § 159 SGB III – Änderung bei der Sperrzeitregelung (II/052/17)

 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Geschäftsanweisung für die Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld nach § 159 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geändert.
Neben der drohenden betriebsbedingten Kündigung kann nun auch die drohende personenbedingte Kündigung den Abschluss eines Aufhebungsvertrages rechtfertigen.

1. Bislang war der Abschluss eines Aufhebungsvertrages sperrzeitneutral, wenn eine Kündigung durch den Arbeitgeber mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt wurde, die drohende Arbeitgeberkündigung auf betriebliche Gründe gestützt wurde, das Beschäftigungsverhältnis nicht früher endete als bei fristgerechter Kündigung und dem Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 0,25 – 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr gezahlt wurde.

2. Des Weiteren ist die Mindestuntergrenze der Abfindungshöhe von mindestens 0,25 Bruttomonatsgehältern weggefallen. Bis zu einer Abfindungshöhe von 0,5 Bruttomonatsgehältern findet keine Rechtmäßigkeitsprüfung durch die BA statt. Zudem wird in der neuen Geschäftsanweisung klargestellt, dass ein wichtiger Grund auch dann vorliegen kann, wenn die Beschäftigungsaufgabe erfolgen muss, weil objektiv nur noch eine geringere Arbeitszeit möglich ist und die Tätigkeit in der verkürzten Zeit nicht fortgeführt werden kann.

 
Bei einem Aufhebungsvertrag bzw. einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers tritt eine Sperrzeit demnach nicht ein, wenn:

·     die Kündigung des Arbeitgebers mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt wurde;

·     die drohende Arbeitgeberkündigung auf betriebliche oder personenbezogene Gründe
      (nicht verhaltensbezogene) gestützt wird;

·     das Beschäftigungsverhältnis nicht früher beendet wird als bei einer fristgerechten 
      Arbeitgeberkündigung;

·     der Arbeitnehmer nicht unkündbar ist;

·     eine Abfindung von bis zu 0,5 Bruttomonatsgehältern für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses
      gezahlt wird.

Bewertung
Die Anpassung der Weisung kommt der betrieblichen Praxis entgegen. Das gilt besonders für die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag bei drohender personenbedingter Kündigung zu schließen. Die Aktualisierung der Geschäftsanweisung wird zudem eine Aktualisierung der Arbeitsbescheinigungen (§ 312 SGB III) mit sich bringen. Ein arbeitsgerichtlicher Vergleich bleibt weiterhin nicht sperrzeitrelevant (ohne vorausgegangenes versicherungswidriges/arbeitsvertragswidriges Verhalten).

Die vollständige Aktualisierung können Sie über den folgenden Link herunterladen:

Aktualisierung der Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zum § 159 SGB III – Änderung bei der Sperrzeitregelung (II05217)

Aktuelle News.

Führungsteam der norddeutschen Metall- und Elektroarbeitgeber wird ne...

Die turnusgemäße Mitgliederversammlung von NORDMETALL in Hamburg hat den Vorstand des Arbeitgeberverbandes der norddeutschen Metall- und Elektroindustrie neu gewählt. Dieser bestätigte Folkmar Ukena, Gesellschafter des LEDA Werk in Leer für …

Weiterlesen

Ordentliche Mitgliederversammlung: AWV als Mitgestalter, Kommunikator ...

AWV-Geschäftsstelle berichtet von positiver Verbandsentwicklung Am vergangenen Donnerstag war es wieder soweit: Die Ordentliche Mitgliederversammlung, ein zentraler Termin im Jahreskalender des Verbandes, fand statt. Zahlreiche Mitgliedsunternehmen kamen zusammen, um wichtige …

Weiterlesen

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht: Einführung der Textform im BEEG

Worum geht es?Zum 1. Mai sind die Neuregelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Kraft getreten. Damit stuft das Gesetz die Schriftformerfordernisse für die Elternzeit auf die Textform herab. Welche Konsequenzen …

Weiterlesen

Fit für das BFSG – Barrierefreiheit im Fokus

Die Barrierefreiheit ihrer Websites und Online-Shops wird Pflicht – ein Thema, das für Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Denn der 28. Juni 2025 markiert einen Stichtag: Es treten verbindliche Barrierefreiheitsanforderungen …

Weiterlesen

Neueröffnung des Wangerland Resort in Hohenkirchen

Unser Mitgliedsunternehmen, das Wangerland Resort, öffnet seine Türen – entstanden ist ein idealer Ort für Tagungen, Teambuilding, Familienurlaub und Erholung!Für Jeden ist etwas dabei: Moderne Tagungsräume für Unternehmen, Niedrigseil-Garten für …

Weiterlesen

Arbeitsmarkt im Mai: Stille Reserve aktivieren

„Der Fachkräftemangel in der Industrie bleibt hoch – vor allem im Maschinenbau, in der Metallverarbeitung und in der Elektrotechnik finden unsere Unternehmen vielerorts keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber mehr“, so …

Weiterlesen

AK SCHULEWIRTSCHAFT: Inklusion & Zukunftschancen gestalten

Wie gelingt es, Schüler:innen mit Förderbedarf optimal auf das Berufsleben vorzubereiten? Welche Möglichkeiten gibt es für Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Erkrankung oder Einschränkung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht …

Weiterlesen

Kontinuität im Vorsitz, Neuzugänge unter Beisitzern

Die Mitgliederversammlung des Allgemeinen Verbandes der Wirtschaft Norddeutschlands (AGV NORD) hat heute turnusgemäß einen neuen Vorstand gewählt. Im Tagungshotel der Wirtschaft Schloss Hasenwinkel in West-Mecklenburg wurde Julian Bonato, Geschäftsführer der …

Weiterlesen

Herzlichen Glückwunsch, Olaf Lies!

Der AWV Jade e.V. gratuliert Olaf Lies recht herzlich zu sein Wahl zum neuen Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen und wünscht viel Erfolg für die neue Aufgabe. Auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!Bereits …

Weiterlesen

Mit voller Energie in Berlin

Der 14. und 15. Mai standen ganz im Zeichen der Energiewende und der Rolle Wilhelmshavens als Schlüsselregion für Wasserstoff, Hafen-Power und Carbon Management. Der ENERGY HUB Port of Wilhelmshaven lud …

Weiterlesen

Zum Newsroom