Zurück zur Übersicht

Aktualisierung der Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zum § 159 SGB III – Änderung bei der Sperrzeitregelung (II/052/17)

 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Geschäftsanweisung für die Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld nach § 159 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geändert.
Neben der drohenden betriebsbedingten Kündigung kann nun auch die drohende personenbedingte Kündigung den Abschluss eines Aufhebungsvertrages rechtfertigen.

1. Bislang war der Abschluss eines Aufhebungsvertrages sperrzeitneutral, wenn eine Kündigung durch den Arbeitgeber mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt wurde, die drohende Arbeitgeberkündigung auf betriebliche Gründe gestützt wurde, das Beschäftigungsverhältnis nicht früher endete als bei fristgerechter Kündigung und dem Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 0,25 – 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr gezahlt wurde.

2. Des Weiteren ist die Mindestuntergrenze der Abfindungshöhe von mindestens 0,25 Bruttomonatsgehältern weggefallen. Bis zu einer Abfindungshöhe von 0,5 Bruttomonatsgehältern findet keine Rechtmäßigkeitsprüfung durch die BA statt. Zudem wird in der neuen Geschäftsanweisung klargestellt, dass ein wichtiger Grund auch dann vorliegen kann, wenn die Beschäftigungsaufgabe erfolgen muss, weil objektiv nur noch eine geringere Arbeitszeit möglich ist und die Tätigkeit in der verkürzten Zeit nicht fortgeführt werden kann.

 
Bei einem Aufhebungsvertrag bzw. einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers tritt eine Sperrzeit demnach nicht ein, wenn:

·     die Kündigung des Arbeitgebers mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt wurde;

·     die drohende Arbeitgeberkündigung auf betriebliche oder personenbezogene Gründe
      (nicht verhaltensbezogene) gestützt wird;

·     das Beschäftigungsverhältnis nicht früher beendet wird als bei einer fristgerechten 
      Arbeitgeberkündigung;

·     der Arbeitnehmer nicht unkündbar ist;

·     eine Abfindung von bis zu 0,5 Bruttomonatsgehältern für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses
      gezahlt wird.

Bewertung
Die Anpassung der Weisung kommt der betrieblichen Praxis entgegen. Das gilt besonders für die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag bei drohender personenbedingter Kündigung zu schließen. Die Aktualisierung der Geschäftsanweisung wird zudem eine Aktualisierung der Arbeitsbescheinigungen (§ 312 SGB III) mit sich bringen. Ein arbeitsgerichtlicher Vergleich bleibt weiterhin nicht sperrzeitrelevant (ohne vorausgegangenes versicherungswidriges/arbeitsvertragswidriges Verhalten).

Die vollständige Aktualisierung können Sie über den folgenden Link herunterladen:

Aktualisierung der Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zum § 159 SGB III – Änderung bei der Sperrzeitregelung (II05217)

Aktualisierung der Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zum § 159 SGB III – Änderung bei der Sperrzeitregelung (II/052/17)

Aktuelle News.

Bauverein Rüstringen eG: 11,3 Millionen Euro investiert

Positive Entwicklung der Genossenschaft setzte sich trotz schwieriger Rahmenbedingungen auch im Jahr 2023 weiter fort. „Mit dem Verlauf und dem Ergebnis des vergangenen Geschäftsjahres können wir sehr zufrieden sein“, zogen …

Weiterlesen

Gregor Meyle begeisterte 250 Gäste bei TEXTE am meer

Traditionsveranstaltung feierte 25-jähriges Jubiläum an Bord der Fregatte Rheinland-Pfalz Bereits zum 25. Mal richtete der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband Jade e.V. (AWV) und die Stiftung Kulturkreis Wilhelmshaven-Friesland (SKK) die Kulturveranstaltung TEXTE …

Weiterlesen

NORDFROST-Kühlhaus in Wesel am Niederrhein eröffnet

Pünktlicher Start für eine nachhaltige Logistik über den „Cool Corridor“ von und zu den ARA-Häfen Mit einer zeitlichen Punktlandung eröffnet die NORDFROST, Deutschlands führender Tiefkühllogistiker, ihr neu errichtetes Kühlhaus auf …

Weiterlesen

Arbeitsmarkt im Juni: Im Norden und Nordosten fehlen besonders viele Fachkräfte

In Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen ist es für Unternehmen besonders schwierig, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. Darauf weisen die Arbeitgeberverbände NORDMETALL und AGV NORD anlässlich der aktuellen Arbeitsmarktzahlen hin. …

Weiterlesen

MOSOLF Port Logistics & Services GmbH mit dem „Smart Logistics TOP 50 Award“ ausgezeichnet

Die MOSOLF Port Logistics & Services GmbH, die Business Development Gesellschaft im Bereich der Hafenaktivitäten der MOSOLF Gruppe, wurde auf der transport logistic China 2024 mit dem „Smart Logistics TOP …

Weiterlesen

Time to say Goodbye!

Abschied von Thomas Hohmann als AWV-Vizepräsident Wir werfen den Blick noch einmal zurück auf die diesjährige Ordentliche Mitgliederversammlung, denn die Wahlen neuer Gremienmitglieder bedeuten auch das Abschiednehmen von ausscheidenden Vertreter:innen. …

Weiterlesen

Die Gemini Cooperation: „Wilhelmshaven wird spürbar profitieren“

JadeWeserPort spielt wichtige Rolle in Planungen der Allianz zweier Reederei-Riesen DIE GEMINI COOPERATIONIm Februar 2025 wird die neue Gemini-Allianz (Gemini: lateinisch für „Zwilling“) von Hapag-Lloyd und Maersk an den Start …

Weiterlesen

Wir gratulieren Uniper zur Eröffnung des neuen Aus- und Fortbildungszentrums Wilhelmshaven!

„Die Energiewende geht nur mit uns Menschen“ – so war es am Open Day bei Uniper im Rahmen der „Woche des Wasserstoffs“ zu hören. Denn auf dem ehemaligen Kraftwerksgelände eröffnete …

Weiterlesen

LAEPPCHÉ: Engagement für erstklassige Dienstleistung

Lange Lieferzeiten im Bereich Linearartikel (Schienen, Spindeln, Linearmodule) sind häufig, besonders bei Sonderanfertigungen. Doch was tun, wenn der Stillstand einer Maschine die Kosten in die Höhe treibt und Verzögerungen in …

Weiterlesen

Gregor Meyle und Band als kulturelles Highlight bei Veranstaltung TEXTE am meer

Traditionell wird an diesem Abend die Verbindung zwischen der Jade Wirtschaftsregion, Kultur und Marine gestärkt Zum 25. Mal laden der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband Jade e.V. (AWV Jade e.V.) und die …

Weiterlesen

Zum Newsroom