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Aktuelles aus dem Arbeitsrecht: Einführung der Textform im BEEG

Worum geht es?
Zum 1. Mai sind die Neuregelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Kraft getreten. Damit stuft das Gesetz die Schriftformerfordernisse für die Elternzeit auf die Textform herab.

Welche Konsequenzen folgen aus dem Gesetz?
Die Ansprüche auf Elternzeit und auf Eltern-Teilzeit können künftig von Arbeitnehmer:innen in Textform geltend gemacht werden. Ebenso kann der Arbeitgebende die Verringerung der Arbeitszeit oder deren Verteilung künftig mit Begründung in Textform ablehnen.

Welche Punkte sind besonders zu beachten?
Beibehalten wurde das Schriftformerfordernis für den Fall, dass der Arbeitgebende eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit in Fällen besonderer Härte aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen muss.
Außerdem stellt das Gesetz für die Anwendbarkeit der neuen Textform auf den Zeitpunkt der Geburt des Kindes ab. Sie gilt nur für eine Elternzeit für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen sind. Für ältere Kinder bleibt es bei der strengeren Schriftform.

Was bedeutet diese Änderung in der Praxis?
Da die Elternzeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden kann, führen die vorstehenden Regelungen für Arbeitgeber:innen dazu, dass sie für einen langen Zeitraum unterschiedliche Formvorschriften für dasselbe Verfahren beachten müssen – je nach dem Geburtstermin des Kindes.

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