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Coronahilfen des Bundes – Informationen für Antragsteller

In der aktuellen Pandemie sind viele Unternehmen der JadeWirtschaftsregion auf die Coronahilfen des Bundes angewiesen. Verzögerte und vielfach nicht ausgezahlte Coronahilfen des Bundes führen bei den betroffenen Unternehmen nicht nur zu Unmut, sondern bedrohen tatsächlich zunehmend die Existenz.

Um den Unternehmern der JadeWirtschaftsregion eine kleine Hilfestellung zu geben, fassen wir hier die Möglichkeiten für Antragsteller in den aktuellen Hilfsprogrammen zusammen.

Überbrückungshilfe II 

Fragen zum Bearbeitungsstand des Antrages können nur von dem mit der Antragstellung beauftragten prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater) gestellt werden an die NBank unter ueberbrueckungshilfe@nbank.de

November- und Dezemberhilfe (außerordentliche Wirtschaftshilfen) 

Fragen zum Bearbeitungsstand des Antrages können nur von dem mit der Antragstellung beauftragten prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater) gestellt werden an die NBank unter ueberbrueckungshilfe@nbank.de 

Ausnahme: wenn Sie als Soloselbstständiger Ihren Antrag mit Elster-Zertifikat selbst gestellt haben, können Sie sich direkt an die NBank wenden unter ueberbrueckungshilfe@nbank.de 

Überbrückungshilfe III 

In den Erläuterungen zur Überbrückungshilfe III gibt der Bund unter der Überschrift „Was wird erstattet“ Hinweise auf die Ausweitung der förderfähigen Kosten. Unter der Überschrift „Wo und ab wann können Anträge gestellt werden“ heißt es: 

Die Antragstellung erfolgt weiterhin über die bundesweit einheitlich digitale Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Unternehmen müssen Anträge wie bisher bei der Überbrückungshilfe II und den außerordentlichen Wirtschaftshilfen elektronisch durch prüfende Dritte (d.h. Steuerberater/innen, Wirtschaftsprüfer/innen, vereidigte Buchprüfer/innen und/oder Rechtsanwälte/innen) über die Überbrückungshilfe-Plattform stellen (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). 

Soloselbstständige, die Neustarthilfe beantragen, können direkt Anträge stellen (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) und dazu das von der Steuererklärung bekannte ELSTER-Zertifikat nutzen. Hinweis: Soloselbstständige können wählen, ob Sie durch einen prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater) einen „normalen“ Antrag auf Überbrückungshilfe III stellen lassen wollen oder selbst eine einmalige Betriebskostenpauschale „Neustarthilfe“ in Höhe von 50% des Vergleichsumsatzes 2019 bis maximal 7.500 € direkt beantragen. 

Die Abschlagszahlungen und die Antragstellung starten lt. Veröffentlichung auf den Internetseiten des Bundes im Februar 2021

Für Einzelfallberatungen und konkrete Fragen vor der Antragstellung bietet der Bund Hotlines an:

Direktanträgen von Soloselbstständigen auf Neustarthilfe 030-1200 21034 

Anträgen, die über einen prüfenden Dritten gestellt werden 030-5268 5087 

Wir hoffen, dass die finanziellen Hilfen schnellstmöglich bei Ihnen ankommen.

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