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FAQ zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz
Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände häufig als erste wahr. Ihre Hinweise können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Mit dem am 02.07.2023 in Kraft getretenen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, sollen bisherige Lücken geschlossen werden und die EU-Richtlinie 2019/1937 in nationales Recht umgesetzt werden.
Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist die Rechtssicherheit sowie ein besserer Schutz vor Repressalien für Hinweisgebende. Nach Inkrafttreten des HinSchG gilt es nun für Unternehmen den darin statuierten Hinweisgeberschutz zu beachten und im Falle der Verpflichtung ein Hinweisgeberschutzsystem einzurichten.
In unseren FAQ wird auf einige wichtige Fragen zum HinSchG eingegangen. Diese stehen Ihnen in unserem Downloadcenter zur Verfügung.