Zurück zur Übersicht

Verjährung von Urlaub und Urlaubsabgeltungsansprüchen

Beschäftigungsgebende haben dem Arbeitnehmenden tatsächlich in die Lage zu versetzen, seinen Jahresurlaub zu nehmen. Ohne dass der Beschäftigungsgebende dieser Mitwirkungsobliegenheit nicht nachkommt, verfällt der Anspruch des Arbeitnehmenden auf bezahlten Jahresurlaub nicht. Dies hat der EuGH am 06.11.2018 entschieden. Die Frage, ob der Urlaubsanspruch der Verjährung unterliegt, war bislang offen. Hierzu hat nun das BAG in seiner Entscheidung vom 20.12.2022 – 9 AZR 266/22 – entschieden, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch der gesetzlichen Verjährung unterliegt. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem arbeitgeberseitig eine Belehrung über den konkreten Urlaubsanspruch erfolgt ist und arbeitnehmerseitig der Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen worden ist. In der Konsequenz beginnt die Verjährungsfrist während des bestehenden Arbeitsverhältnisses, bei fehlender Mitwirkungsob­liegenheit des Beschäftigungsgebenden die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Urlaub – ggf. für mehrere Jahre – nicht zu laufen, so dass eine automatische Verjährung von nicht genommenem Urlaub dann nicht erfolgt.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wandelt sich der Urlaubsanspruch in einen Urlaubsabgeltungsanspruch um.

Versäumt der Beschäftigungsgebende seiner Mitwirkungsobliegenheit nachzukommen, können sich nicht verfallene bzw. nicht verjährte Urlaubsansprüche mit unter erheblichen Urlaubsabgeltungsansprüchen summieren. Dieser Urlaubsabgeltungs­anspruch unterliegt, so hat dies das BAG in einer weiteren Entscheidung (BAG, Urteil vom 31.01.2023 – 9 AZR 456/20) klargestellt, dass der finanzielle Abgeltungsan­spruch für nicht genommenen Urlaub nach Ende eines Arbeitsverhältnisses innerhalb einer Frist von drei Jahren verjährt. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Im Gegensatz zu dem Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kommt es hinsichtlich der Verjährung hinsichtlich des Urlaubsab­geltungs­an­spruchs nicht auf die Mitwirkungsobliegenheit des Beschäftigungsgebenden an. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bildet eine zeitliche Zäsur. Anders als der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub dient der finanzielle Abgeltungs­anspruch nicht der Erholung und damit der Gesundheit des Arbeitnehmenden, sondern ist ausgerichtet auf einen finanziellen Ausgleich.

Praxistipp:
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des BAG zur Verjährung von Urlaubsan­sprüchen ist es umso wichtiger, dass Beschäftigungsgebende ihre Arbeitnehmenden zeitig und kontinuierlich über die Anzahl der Urlaubstage unterrichten, sie auffordern, den Urlaub rechtzeitig zu nehmen und auf den möglichen Verfall des Urlaubs hinweisen. In diesem Zusammenhang ist auch der § 17 b EEG zu erwähnen, nach dem Beschäftigungsgebenden den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 kürzen kann. Die Erklärung kann jedoch nur bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Versäumt der Beschäftigungsgebende, diese Erklärung abzugeben, so können zum Teil erhebliche finanzielle Abgeltungsansprüche für den Arbeitnehmenden entstehen. Die Urlaubsabgeltungsansprüche unterliegen als reine finanzielle Ansprüche neben der Verjährung auch Ausschlussfristen aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

Aktuelle News.

Nietiedt-Gruppe erhält TOP 100-Siegel

Auswahlverfahren mit mehr als 100 Prüfkriterien bestanden – Preisverleihung mit Christian Wulff im Juni Der Lohn für herausragende Innovationskraft: Die Nietiedt-Gruppe aus Wilhelmshaven ist mit dem TOP 100-Siegel 2026 ausgezeichnet …

Weiterlesen

Wirtschaftsumfrage 2026: Ihre Einschätzung zählt! 

Der Befragungszeitraum ist gestartet Auch in diesem Frühjahr führen wir wieder unsere Wirtschaftsumfrage durch, um aktuelle Daten, Fakten und Erwartungen aus den Unternehmen der Jade Wirtschaftsregion zu erfassen. Ziel ist …

Weiterlesen

Ein Stück Heimat in Brüssel – Austausch und Interessenvertretung a...

Brüssel war in diesen Tagen für uns mehr als nur ein politischer Treffpunkt: Gemeinsam mit einer Delegation des ENERGY HUB Port of Wilhelmshaven haben wir unseren Aufenthalt genutzt, um zentrale …

Weiterlesen

Ehrenamtliche Mitarbeit im Studienkompass

Persönliche Erfahrungen weitergeben  Sie arbeiten gerne mit Jugendlichen und möchten zu mehr Chancengerechtigkeit im Bildungssystem beitragen? Vielleicht ist dann ein Engagement als Mentorin oder Mentor beim Studienkompass das Richtige! Geben Sie ihre …

Weiterlesen

Zum Gedenken an unseren ehemaligen Hauptgeschäftsführer Lutz Bauerme...

Von 1986 bis 2014 hat sich Lutz Bauermeister als Hauptgeschäftsführer mit großem Engagement für die Jade Wirtschaftsregion eingesetzt und diese nachhaltig geprägt. Mit Weitsicht, Verantwortungsbewusstsein und einem tiefen Verständnis für …

Weiterlesen

Starke MINT-Bildungspartnerschaft für die Region

JadeBay wird Kooperationspartnerindes AHOI_MINT Cluster NordWest Die JadeBay GmbH baut ihr Engagement für zukunftsfähige Bildungsangebote weiter aus und gewinnt mit dem AHOI_MINT Cluster NordWest einen neuen, starken Kooperationspartner. Ziel der …

Weiterlesen

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht: Winterwetter im Betrieb

Die Wintermonate bringen nicht nur Schnee und Eis, sondern auch wiederkehrende arbeitsrechtliche Fragestellungen mit sich. Glatte Wege auf dem Betriebsgelände, verspätetes Erscheinen von Mitarbeitenden oder wetterbedingte Betriebsausfälle führen regelmäßig zu …

Weiterlesen

Finkenburgschule ist Pilotschule für „Digitale Klassenräume“

Über 200 Schülerinnen und Schüler erhielten erstmals digitale Medienbildung von EU-gefördertem JadeBay-Projekt Die Digital Coaches des JadeBay-Projekts Digitale Klassenräume führen erstmals an der Finkenburgschule in Wittmund elf Workshops mit insgesamt …

Weiterlesen

Eine strategische Entscheidung für Wirtschaft und Beschäftigung

Position des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbandes Jade e.V. zum B-Plan-Verfahren 225 (Voslapper Groden Nord) Als Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband Jade e.V. (AWV) stehen wir seit unserer Gründung im Jahr 1919 für die …

Weiterlesen

Hannah Ohorn übernimmt Geschäftsführung des EUROGATE Container Term...

Hannah Ohorn übernimmt ab heute, dem 1. Januar 2026, die Geschäftsführung des EUROGATE Container Terminals Wilhelmshaven (CTW) von Holger Bomm, der sich ab April 2026 in denRuhestand verabschiedet. Michael Blach, …

Weiterlesen

Zum Newsroom