Datum: 19. Juni 2025
Uhrzeit: 15:00-17:00
Preis: kostenlos
Ansprechpartner:in: Neele Knief
Zusammen mit der IHK Elbe-Weser und der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim sowie in Kooperation mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle lädt die Oldenburgische IHK am 19. Juni zu einer Informationsveranstaltung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bzw. zum Stand der europäischen Vorgaben, ein. Die Veranstaltung wird als Hybridveranstaltung angeboten.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) gilt seit Anfang 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten im Inland. Seit Inkrafttreten werden Unternehmen, die sich in der Lieferkette vom LKSG verpflichteter Firmen befinden, mit Fragebögen, Verhaltenskodexen und Aufforderungen zu Schulungen regelrecht geflutet.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass das deutsche Lieferkettengesetz abgeschafft und durch ein neues Gesetz ersetzt wird, das die europäischen Vorgaben in deutsches Gesetz umsetzt. Hierdurch ist die Verunsicherung noch größer geworden.
Die Anforderungen, die sich an die vom LKSG verpflichteten Unternehmen richten, dürfen nicht 1:1 an ihre Lieferanten weitergegeben werden und nicht allen Aufforderungen ihrer Großkunden müssen klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) nachkommen.
Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter folgendem Link: https://veranstaltung.ihk-oldenburg.de/b?p=Bafa_lksg