Personalleiterrunde: Was gibt das Hinweisgeberschutzgesetz für Arbeitgeber vor?
Der Frage, welche Auswirkungen und Pflichten das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auf Unternehmen hat, wurde in der vergangenen Personalleiterrunde auf den Grund gegangen. Im Anschluss stellte sich die GEW vor und führte durch ihr Wasserwerk Feldhausen.
Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände häufig als erste wahr. Ihre Hinweise können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Mit dem am 02.07.2023 in Kraft getretenen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, sollen bisherige Lücken geschlossen werden und die EU-Richtlinie 2019/1937 in nationales Recht umgesetzt werden. Zentraler Bestandteil ist der bessere Schutz hinweisgebender Personen, dennoch sollen gleichzeitig die Interessen von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung, die zum Eingreifen von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden, in Einklang gebracht werden, sodass bürokratische Belastungen handhabbar bleiben. Für viele Unternehmen ist der Umgang und die praktische Umsetzung mit dem neuen Rechtsschutz von „Whistleblowern“ noch keine gelebte Praxis. Aus diesem Grund wurde der thematische Schwerpunkt in der vergangenen Personalleitersitzung auf das Hinweisgeberschutzgesetz gelegt.
Nicolai Christ, Fachanwalt für Arbeitsrecht, stellte in seinem Impulsvortrag die Inhalte des HinSchG vor und ging auf die unterschiedlichen Anwendungsbereiche ein. Zudem erläuterte er, welche Anforderungen an interne und externe Meldekanäle gestellt werden, welche konkreten Aufgaben sie übernehmen müssen bzw. welche Anforderungen an sie gestellt werden. Außerdem stellte er die Verfahrensweise bei internen Meldungen dar, ging auf die Dokumentationspflicht, den Datenschutz und drohendes Bußgeld/Schadenersatzanforderungen ein. In einem anschließenden Erfahrungsaustausch zum Umgang mit dem neuen HinSchG konnten die Teilnehmenden von ihren ersten Erkenntnissen berichten und weitere Fragen stellen.
Wir haben für Sie FAQ zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz zusammengestellt. Diese stehen Ihnen in unserem Downloadcenter zur Verfügung.
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