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EuGH bestätigt EU-Mindestlohnrichtlinie

„Ein Urteil gegen die Tarifautonomie“

Der Europäische Gerichtshof hat die Klage Dänemarks gegen die EU-Mindestlohnrichtlinie in weiten Teilen abgewiesen. In seinem Urteil erklärte der EuGH lediglich zwei Bestimmungen der Richtlinie für nichtig. Damit stärkt das Gericht in nicht nachvollziehbarer Weise die Rolle der Europäischen Union in Fragen der Lohnpolitik – und greift nach Auffassung von NORDMETALL und des AGV NORD erneut in nationale Zuständigkeiten ein.

Dr. Nico Fickinger, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände NORDMETALL und AGV NORD kritisiert das Urteil deutlich:
„Mit dieser Entscheidung wird eine gefährliche Tür geöffnet: Wenn Brüssel nun – höchstrichterlich bestätigt – in die Lohnfindung eingreifen darf, wird die Tarifautonomie in Deutschland weiter untergraben. Europäische Integration lebt von gemeinsamen Zielen – nicht von zentraler Steuerung. Die Gestaltung der nationalen Arbeits- und Sozialpolitik muss in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten bleiben.“

Fickinger betont, dass die Mindestlohnrichtlinie in Deutschland keinerlei Mehrwert biete, aber zusätzliche Berichtspflichten und bürokratische Vorgaben schaffe: „Wir brauchen keine europäischen Vorgaben, die funktionierende nationale Systeme schwächen. Statt Regulierung aus Brüssel verlangen Unternehmen Planungssicherheit und Vertrauen in die bewährten Mechanismen der sozialen Marktwirtschaft.“

Die EU-Mindestlohnrichtlinie (EU) 2022/2041 verpflichtet die Mitgliedstaaten, Kriterien für „angemessene“ Mindestlöhne zu prüfen und Maßnahmen zur Tarifbindung zu fördern. Dänemark hatte gegen diese Richtlinie geklagt, da Löhne und Arbeitsbedingungen nach EU-Vertrag ausdrücklich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.

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