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24. Juni 2026
Arbeitsrecht kompakt: Hitze – Folgen für den Arbeitsplatz
Gibt es ein Recht auf “Hitzefrei” im Job?
Auch bei hohen Außentemperaturen gibt es derzeit grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf „Hitzefrei“ oder klimatisierte Arbeitsräume. Für Beschäftigte bedeutet das: Auch bei Hitze müssen sie ihre Arbeit in der Regel weiterhin erbringen – und besondere Kühlung kann nicht automatisch eingefordert werden.
Welche Pflichten hat der Arbeitgebende bei Hitze am Arbeitsplatz?
Dennoch ist der Arbeitgeber ist durch die Fürsorgepflicht (§ 618 BGB) und das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die Gesundheit der Beschäftigten geschützt wird. Dazu gehört auch, mögliche Gefährdungen durch Hitze frühzeitig im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) zu berücksichtigen.
Welche Vorgaben gibt es zur Raumtemperatur im Betrieb?
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“. Konkretisiert wird dies durch die ASR A3.5: Grundsätzlich soll die Raumtemperatur 26 °C nicht überschreiten – allerdings handelt es sich hierbei um eine Soll-Vorgabe, keine starre Grenze.
Was gilt bei Temperaturen über 26 °C?
Steigen die Temperaturen, müssen Arbeitgeber schrittweise Maßnahmen ergreifen:
- Über 35 °C: Räume sind ohne spezielle Schutzmaßnahmen (z. B. Luftduschen, Hitzeschutzkleidung) nicht mehr als reguläre Arbeitsräume geeignet
- Über 26 °C: zusätzliche Maßnahmen wie Lüften, Sonnenschutz, flexible Arbeitszeiten oder Getränke
- Über 30 °C: Maßnahmen sind verpflichtend, um Belastung zu reduzieren
Welche Rolle spielt der Betriebsrat beim Hitzeschutz?
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht beim Gesundheitsschutz (§ 87 BetrVG). Er kann aktiv Maßnahmen gegen Hitzebelastung einfordern und z. B. eine Betriebsvereinbarung zu Regelungen bei hohen Temperaturen initiieren.